Kostenerstattung durch Versicherungen

Kostenerstattung durch Versicherung

Was ist die Heilpraktiker-Zusatzversicherung?

Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, die bei der Behandlung mit alternativen Heilmethoden für den Patienten entstehen. In der Regel sind das, je nach gewähltem Versicherungsanbieter zwischen 50% und 80% der Kosten, die für die Behandlung und die Arznei-, Heil- und Verbandsmittel anfallen. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Versicherung.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Für die Kostenerstattung wird in der Regel das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (= GebüH) und das Hufelandverzeichnis hinzugezogen, welches alle bewährten naturheilkundlichen Therapieverfahren auflistet. Zusätzlich dazu erstatten viele Versicherer die Kosten nur bis zu einem vertraglich festgelegten jährlichen Höchstbetrag, der sich, je nach Vertrag, zwischen 250 € und 2000 € bewegen kann.

Die Bezahlung erfolgt in bar oder per Überweisung, ich habe kein Kartenbezahlsystem.